Ab September haben wir 4 Plätze Frei                      ->                   Email: tp.zauberhaus@gmail.com  

Wissenswert- Formulare/ Anträge

QUALIFIKATION UND FÖRDERGELD


Die Genehmigungen für eine Tagespflege von Kindern nach §43 SGB VIII des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis liegen vor. Qualifikations-Zertifikate als Pädagogische Fachkräfte nach § 7 KiTaG  liegen vor. Regelmäßige Fachfortbildungen, sowie spezielle Erste-Hilfe-Kurse für Kleinkinder im 2-Jahres-Rhythmus sind garantiert.

Wir nehmen regelmäßig an Infektionsschutz- und Lebensmittelhygieneschulungen teil.



Förderung des Jugendamtes


Beim Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis kann eine einkommensunabhängige Förderung nach § 23 KJSG beantragt werden. Gefördert werden alle Eltern, die berufstätig oder arbeitssuchend sind, sowie Auszubildende und Studenten mit 8,50 € pro Betreuungsstunde abzüglich eines Eigenkostenbeitrages , der sich nach der Kinderanzahl im Familienhaushalt richtet.

Kostenbeitrag/Eigenanteil:

  • lebt 1 Kind im Haushalt, werden 1,82 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • leben 2 Kinder im Haushalt, werden 1,40 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • leben 3 Kinder im Haushalt, werden 0,93 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • leben 4 oder mehr Kinder im Haushalt, werden 0,30 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • Jugendamt-Kindertagespflege, Wirtschaft & Förderung Tel. 06221/522-2247 oder Fachberatung Kindertagespflege 06201/9483- 6112

       der Eigenanteil ist abhängig von der jeweiligen Förderung, die das Jugendamt berechnet.

  • In die Berechnung fließen die Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben ein und unsere 6-wöchige Schließzeit.
  • Es werden 46 Wochen pro Jahr für die Berechnung zugrunde gelegt.
  • Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen.
  • Arbeitsbescheingungen müssen ab einem Betreuungsumfang ü b e r 30,00 Std./Woche vorgelegt werden.
  • Anfangs zahlen die Eltern den vereinbarten Betreuungsbetrag an uns und gehen in Vorkasse bis die Förderung bewilligt wurde.
  • Wenn die Fördergelder regelmäßig vom Jugendamt eingehen, erstatten wir den Eltern umgehend die vorab geleisteten Beiträge und stellen ihnen nur noch die Differenz in Rechnung (= vereinbarter Betreuungsbetrag minus Förderung vom Jugendamt).
  • Der Eingewöhnungsmonat wird vom Jugendamt „spitzabgerechnet“, d.h. alle Betreuungsstunden werden exakt aufgeführt und dem Jugendamt übermittelt. Die Erstattung erfolgt nach ca. 4 Wochen.
  • Das Jugendamt zahlt ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend den errechneten regulären Förderbetrag.
  • Daher stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf Förderung.
  • Die Förderung wird 1 Jahr gewährt, danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Notieren Sie sich unbedingt diesen Termin.
  • Förderung wird auch gewährt, wenn ein Elternteil arbeitssuchend ist oder studiert.
  • Der Eigenanteil kann auf Antrag, je nach wirtschaftlicher Situation komplett erlassen werden. Den Antrag erhalten Sie beim Jugendamt.
  • ebenfalls wird einen Privatanteil von 2,50€ dazu, außer Orts sind es 3,50 € berechnet.
  • Noch Fragen? Bitte fragen Sie ! : )



Förderung der Gemeinde Neulußheim


Die Gemeinde Neulußheim gewährt zudem auf Antrag der Eltern zusätzlich einen Zuschuß von 1,50 € pro Betreuungsstunde für Neulußheimer Eltern, die ein Kind in eine Kindertagespflege geben. Den Antrag stellen die Eltern bei der Stadtverwaltung. Der Zuschuss wird direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Die geförderte Stundenzahl ist der geförderten Betreuungstundenanzahl des Jugendamtes angepasst.

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